Modernisierung des Bades
1. Komplettmodernisierung des Bades mit Erneuerung sämtlicher wasserführender Leitungen. Austausch sämtlicher Sanitärgegenstände gegen neue weiße Sanitärobjekte sowie Verfliesung des Bades mit hellen Wandfliesen und dunklen Bodenfliesen.
2. Installation eines neuen WCs mit Unterputz-Spülkasten (wandhängend, Farbe Weiß).
3. Wahlweise Einbau einer neuen weiß-emaillierten Badewanne mit Einhandhebel-Wannenfüll- und Brausebatterie, einschl. einer Duschstange oder Einbau einer neuen weiß-emaillierten Duschwanne mit Einhandhebel-Brausebatterie, einschl. Duschvorhangstange (ohne Duschvorhang).
4. Einbau eines Handtuch-Heizkörpers.
5. Montage eines bis 60 cm breiten Waschtisches mit Einhandhebelmischbatterie.
6. Neuverfliesung der Wände mit hellen Wandfliesen, Neuverfliesung des Fußbodens mit dunklen Fliesen.
7. Erneuerung der Elektrik im Bad mit einem Decken- und Wandauslass und einer Doppelsteckdose in der Nähe des Waschbeckens.
8. Decken- und Wandoberfläche in Feinputz, Malerarbeiten an Decken und Wänden.
Elektrik
Die Sicherungskästen in den Wohnungen werden erneuert und mit FI-Schutzschaltung und Überspannungsschutz für die gesamte Wohnung entsprechend den neuesten Bestimmungen ausgestattet.
Abbruch-, Maler-, Maurer-, Putz-, Gerüstarbeiten, Schuttabfuhr und Baustelleneinrichtung
Im Rahmen der oben aufgeführten Maßnahmen fallen zwangsläufig Abbruch-, Maler-, Maurer- Putzarbeiten und Schuttabfuhrkosten an. Diese sind, sofern sie zur Erstellung der Modernisierungsmaßnahme nötig sind, ebenfalls als Modernisierungskosten umlagefähig und in die Maßnahmekosten eingerechnet. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Containern, Bauwagen, Materiallagerplätzen und Baustraßen.