Aufstellung Baukran Friedensallee 81
Am 04.12.2025 wird vor Friedensallee 81 straßenseitig ein Baukran aufgestellt, dessen Standzeit voraussichtlich bis Ende 2. Quartal 2026 erforderlich sein wird.
Am 04.12.2025 wird vor Friedensallee 81 straßenseitig ein Baukran aufgestellt, dessen Standzeit voraussichtlich bis Ende 2. Quartal 2026 erforderlich sein wird.
Im 1. Bauabschnitt (Friedensallee 79+81 und Hohenzollernring 104) wird ab Montag, den 20.10.2025 mit dem Aufbau eines Gerüstes begonnen.
Fassadendämmung: Die Fassade wird mit einer Wärmedämmung aus Mineralwolle von 16 cm Stärke und Klinkerriemchen versehen. Im Sockelbereich wird die Fassade mit einer Perimeterdämmung bis in das Erdreich versehen. Die Kelleraußenwände werden bis zur Sohle mit einer Dichtschlämme abgedichtet (ohne Wärmedämmung). Die Kellerfenster und die Lichtschächte davor werden in Kunststoff erneuert. Im Bereich der Loggien wird ein Dämmputz mit 4 cm Schichtdicke aufgebracht.
Dämmung der obersten Geschossdecke (im Bereich Friedensallee 79-81): Auf die oberste Geschossdecke wird eine druckfeste, mineralische Dämmung inkl. begehbarer Holzwerkstoffplatte von 22 cm verlegt.
Flachdach mit Aufdachdämmung: Die Dachhaut wird (im Bereich Hohenzollernring 96-104) mit einer Aufdachdämmung, ca. 18-22 cm PU-Hartschaumplatten, versehen, neu abgedichtet und mit PV-Modulen zur Volleinspeisung belegt.
Kellerdeckendämmung: Es erfolgt eine Dämmung bestehend aus 12 cm Mineralwolle-Dämmplatten, unterseitig beschichtet. Sie verhindert die Auskühlung der Wohnungen darüber. Aus technischen Gründen wird der Kellerflur nicht gedämmt.
Wohnungsfenster: Sie werden ausgetauscht gegen neue, den heutigen Energieanforderungen angepasste 3-fach verglaste Fenster mit Zwangslüftungsprofilen, mit Unterteilung gem. historischen Ansichten von 1928. Die innenseitige Holzverblendung wird wieder angepasst, ggf. erneuert. Die Fensteröffnung der Abstellkammer, ausgerichtet zur Loggia, wird von außen dauerhaft geschlossen und mit Dämmputz überputzt.
Nach Durchführung dieser Maßnahmen ist die gesamte äußere Hülle gemäß Hamburger Klimaschutzgesetz/ GEG wärmegedämmt.
Wiederherstellung der Außenanlagen: Nach Abschluss der Arbeiten werden die Außenanlagen überarbeitet und wiederhergestellt. Diese Wiederherstellungsarbeiten sind im bautechnischen Zusammenhang mit den oben aufgeführten Modernisierungsarbeiten zu sehen.
Heizung: Es erfolgt ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage.
Lüftung: Jede Mieteinheit erhält ein feuchtegesteuertes mechanisches Abluftelement, montiert durch die bestehenden Schornsteinschächte.
Elektro: Die Allgemeinbeleuchtung im Keller und Boden wird bei Bedarf ergänzt.
Flur: Das Abluftelement wird im Flur an den vorhandenen Schacht angeschlossen.
Zimmertüren: Die Türen erhalten im unteren Bereich Lüftungsöffnungen, bzw. einen Unterschnitt.
Wohnungseingangstür: Die Tür wird überarbeitet, der Briefkastenschlitz geschlossen, beidseitige Lackierarbeiten und ein Obentürschließer wird montiert.
Allgemeines: Im Folgenden werden nur Maßnahmen aufgeführt, die nicht bereits oben als Modernisierungsmaßnahme genannt worden sind, sondern als reine Instandsetzungsmaßnahmen gelten:
Erneuerung des Daches: Das Dach Ihres Hauses ist altersbedingt instandsetzungsbedürftig. Die gesamte Fläche des Daches wird daher neu eingedeckt. Die Regenrinnen und Fallleitungen werden erneuert und an die bestehenden Leitungen angeschlossen.
Hauseingangstüren: Sie werden nach bauzeitlichem Vorbild überarbeitet und beidseitig neu lackiert.
Balkone: Die Balkonanlage auf der Straßenseite Hohenzollernring 104 wird komplett überarbeitet. Die Brüstungselemente werden erneuert und mit Klinkerriemchen entsprechend der Fassadenfläche versehen. Die Beschichtung des Bodenbelags wird erneuert.
Loggien: Die Brüstungen werden umlaufend mit Klinkerriemchen entsprechend der Fassadenflächen versehen. Die Beschichtung des Bodenbelags wird erneuert.
Kellerniedergänge: Die Entwässerung der Kelleraufgänge wird erneuert.
Schornsteine: Wo erforderlich, werden die Schornsteine im Dachgeschoss bis auf eine Höhe von ca. 50cm zurückgebaut.
Für alle Wohnungsmieter EG – OG gilt: Nein, es ist keine Ausquartierung notwendig.
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. € 11.051.398,94
davon:
a) Instandsetzungskosten (nicht mietrelevant) ca. € 4.128.332,27
b) Modernisierungskosten (mietrelevant) ca. € 6.923.066,67
Es ist vorgesehen, dieses Investitionsvorhaben im Rahmen des Hamburgischen Modernisierungsprogrammes mit Mitteln der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördern zu lassen, damit die Mieten auch weiterhin für Sie tragbar bleiben.
Sobald uns die Zustimmung der Mehrheit unserer Mieter vorliegt, werden wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen, aus denen Sie den geplanten Ablauf entnehmen können.
Mit der Ausführung der Arbeiten wird voraussichtlich am 15. Oktober 2025 begonnen. Die weiteren Termine für die Bauabschnitte und die jeweiligen Termine in den Wohnungen werden sukzessive nachgeliefert.
Die Arbeiten werden insgesamt voraussichtlich 24 Monate in Anspruch nehmen.
Wir beabsichtigen, Ihnen rechtzeitig vor Baubeginn genaue Terminpläne zur Verfügung zu stellen, aus denen Sie dann den geplanten Bauablauf entnehmen können.
Die genaue Dauer der Arbeiten in den Wohnungen werden wir Ihnen noch gesondert mitteilen.
Der Bereich vor den Fenstern sollte freigeräumt sein, in der Breite ab der Außenwand von ca. 1,5m. Die Fensterbänke sind bitte auch freizuräumen.
Alle Treppenhäuser und Allgemeinflure im Kellergeschoss und Dachgeschoss sollten grundsätzlich freigehalten werden, das gilt besonders während der Bauphase. Wann und wie lange Fahrradräume und dergleichen geräumt werden müssen, wird gesondert angekündigt.
Es kann während der Arbeiten in der Wohnung tagsüber zu kurzzeitigen Einschränkungen kommen.
Nein, der Spielplatz wird für die Dauer der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen. Der gesamte Innenhofbereich wird für die Baustelleneinrichtung genutzt werden und ist somit nur teilweise für Mieter zugänglich, z.B. für den Zugang zu externen Lagercontainern. Bitte beachten Sie hier die weiteren Ankündigungen und Hinweisschilder.
Für die oben genannten Maßnahmen ist es erforderlich, das Gebäude einzurüsten. Bitte informieren Sie hierüber Ihre Hausratversicherung vor Beginn der Baumaßnahmen.
Mit Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen kann eine Endenergieeinsparung von 64 % prognostiziert werden (WSN nach DIN 18599 – 12-2024) und die gesamte äußere Hülle ist gemäß Hamburger Klimaschutzgesetz/GEG wärmegedämmt.
Zurzeit beträgt der Endenergiebedarf des Hauses [Hohenzollernring 96-104 / Friedensallee 79-83] 219,8 kWh/m²/a. Das Haus wird zurzeit in die Energieeffizienzklasse [G] eingeordnet. Nach Abschluss der vorgenannten Modernisierungsmaßnahme(n) soll der Endenergiebedarf 78,7 kWh/m²/a betragen. Das Haus [Hohenzollernring 96-104/ Friedensallee 79-83] würde dann in die Energieeffizienzklasse [C] eingeordnet werden.
Ob und in welcher Höhe konkret Energie eingespart wird oder sich Betriebskosten senken werden, wird in erster Linie auch von Ihrem Nutzungsverhalten abhängen.
Ja, diese Flächen müssen vollständig geräumt werden. Wann genau, das werden wir rechtzeitig und gesondert ankündigen. Sollten im Haus keine Ausweichflächen zur Verfügung stehen, werden wir externe Lagerflächen anbieten.
Rollläden und Markisen: Mietereigene Rollläden und Markisen müssen Sie als Mieter abbauen. Rollläden können nicht wiederverwendet werden.
Satellitenempfangsanlagen: Bauteile wie Satellitenschüsseln, Haken, Wäscheleinen, feste Unterstände etc. dürfen später an den gedämmten Bauteilen im Balkonbereich nicht verwendet werden.
Ein- und Anbauten auf den Balkonen, Terrassen, Mietergärten: Alle mietereigenen Einbauten auf Balkonen, Terrassen und Mietergärten müssen von Ihnen entfernt werden. Ab dem Zeitpunkt der Gerüststellung muss ein Arbeitsbereich von ca. 5m Breite, gemessen ab der Hauswand, freigeräumt und freigehalten werden.
Friedensallee 79-83