Möllner Landstraße

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Informationen zur Baumaßnahme Möllner Landstraße

Wie ist die Ausgangslage?

Das Quartier Cottaweg/Möllner Landstraße und Merkenstraße besteht aus Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Duplex-Wohneinheiten, die Ende der 1950er-Jahre errichtet wurden.

Teile der Grundrisse entsprechen heute nicht mehr den aktuellen Anforderungen, die Gebäude sind nicht barrierefrei. Zudem zeigt die Bausubstanz heute bauzeitliche Schwächen und weist energetische Handlungsbedarfe auf.

Eine mögliche, umfassende Modernisierung Ihrer Wohnanlage wurde von uns eingehend geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass diese Variante nicht nur unverhältnismäßig teuer wäre, sondern auch zu stark steigenden Mieten führen würde. Eine umfassende Modernisierung würde einerseits die dargestellten Defizite nicht gänzlich beheben und hätte andererseits auch die Umzüge aller Bewohnerinnen und Bewohner in eine Ausweichwohnung für mehrere Wochen oder Monate zur Folge.

Was ist geplant?

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, alle 176 Wohnungen im Bereich Möllner Landstraße (Möllner Landstraße 139–149, Merkenstraße 1–5, Cottaweg 5–19) an gleicher Stelle durch nachhaltige und zukunftsfähige Neubauten zu ersetzen.

Durch diese Entwicklung entsteht an der Möllner Landstraße ein Wohnquartier mit modernen und bezahlbaren Wohnungen, insbesondere für Senioren und Familien. Außerdem werden durch die Erhöhung der wohnbaulichen Dichte an der U-Bahnstation "Merkenstraße" mehr Menschen unmittelbar ans öffentliche Personennahverkehrsnetz angebunden.

Geplant sind Gebäude mit vier bis acht Geschossen und rund 300 öffentlich geförderten Wohneinheiten, die für Ein- bis Fünf-Personen-Haushalte geeignet sind. Eine Quartiersgarage mit rund 100 Stellplätzen soll das Angebot ergänzen.

Entwurf Neubau Möllner Landstraße

Was bedeutet das für Sie konkret?

Im Rahmen der geplanten Maßnahme ist die Aufgabe Ihrer derzeitigen Wohnung und ein Umzug in eine neue Wohnung leider unumgänglich. Uns ist bewusst, dass diese Nachricht mit Sorgen und Unsicherheiten verbunden sein kann.

Bitte seien Sie versichert, dass wir Sie in diesem Prozess nicht allein lassen. Die SAGA wird Sie aktiv und individuell bei der Suche nach einer neuen, passenden Wohnung unterstützen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind zuversichtlich, gemeinsam mit Ihnen eine gute Wohnlösung zu finden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

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Aktuelles

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10
02
2026

Die WSH kommt auf Sie zu!

Im Laufe des Jahres 2026 kommt unsere Tochterfirma WSH auf Sie zu und vereinbart einen gemeinsamen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, so dass alle Umzugswünsche und Fragen dazu im persönlichen Gespräch geklärt werden können.

Dialog
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2026

Informationsveranstaltung

Um Sie umfassend über die geplanten Maßnahmen und die nächsten Schritte zu informieren, laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein:

Zeitplanung

Februar 2026

Bauvorbescheide liegen vor

Ende 2026

Einreichung Bauantrag

Frühling 2026 bis Winter 2028

Umquartierung der Mieter

nach Abschluss der Umquartierung

Abbruch der Gebäude

voraussichtlich 2029

Baubeginn

Stand: Februar 2026

Häufig gestellte Fragen

Alles zur Umquartierung

Wie ist die Umsetzung für den Abriss/Neubau geplant?

Wir prüfen derzeit das Vorhaben in mehreren Bauabschnitten umzusetzen. Aktuell gehen wir von einem Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2029 aus. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst alle Bewohner umquartiert werden und die Abbrucharbeiten der Bestandswohnhäuser erfolgreich beendet wurden.

Wann ziehen die Mieterinnen und Mieter in die Ausweichwohnungen?

Im Zeitraum bis Ende 2026 werden alle betroffenen Mieterinnen und Mieter von unserer Tochterfirma WSH kontaktiert und individuell beraten. Der Umzug erfolgt, sobald eine passende Wohnung gefunden wurde.

Wie läuft der Umzug ab?

Selbstverständlich werden wir Sie auch bei dem Umzug unterstützen. Entweder erhalten Sie eine Pauschale oder wir übernehmen die Umzugskosten eines Möbelspediteurs, mit dem wir schon viele Jahre erfolgreich zusammenarbeiten. Auch wenn Sie sich entschließen sollten, in eine Wohnung eines anderen Wohnungsunternehmens zu ziehen, gelten diese Regelungen.

Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?

Es brauchen keinerlei Schönheitsreparaturen oder ähnliches durchgeführt werden. Die Wohnung sollte lediglich komplett geräumt und besenrein übergeben werden. Wenn Sie Probleme mit einzelnen Möbelstücken haben, die Sie nicht mitnehmen möchten, sprechen Sie uns an.

Wie läuft die Umquartierung konkret ab?

Die WSH kommt auf Sie zu und vereinbart einen gemeinsamen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, so dass alle Umzugswünsche und Fragen dazu im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Egal ob Sie auf Dauer oder nur übergangsweise eine andere Wohnung beziehen möchten, wir sind für Sie da!

Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?

Die SAGA ist in fast allen Stadtteilen vertreten. Deswegen ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil grundsätzlich kein Problem.

Ist ein Umzug in eine größere / kleinere Wohnung möglich?

Ja. Das Ziel ist es, eine für Ihre Familiengröße angemessene Wohnung zu finden.

Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?

Bei der Wohnungssuche für Sie werden alle Parameter berücksichtigt, die Jobcenter und Grundsicherung vorgeben, sodass die Zahlung der Mieten gewährleistet bleibt.

Die neuen Gebäude

Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?

Zum jetzigen Planungsstand werden wir alle Wohnungen mit Balkon/Loggia/Terrasse auszustatten. 

Was wird energetisch gemacht?

Die Gebäude werden über Fernwärme oder Geothermie versorgt und erhalten zudem Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Was passiert mit den Stellplätzen und Garagen?

Eine dreigeschossige Quartiersgarage mit rund 100 Stellplätzen soll die bislang vorhandenen Stellplätze ersetzen. 

Allgemeine Fragen

Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?

Der Bauvorbescheid für die Gebäude liegt vor – hiermit sind die behördlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die weitere Planung und die späteren Abriss- und Bauanträge abgesteckt. Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende 2026 geplant. 

Wann gibt es mehr Informationen zum Neubau?

Wir informieren Sie auf dieser Seite fortlaufend zum Stand des Projektes. Schauen Sie gern regelmäßig vorbei.

Wann beginnt der Abbruch?

Dies hängt noch vom Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, der Beauftragung der Firmen, sowie vom Fortschritt der Entmietung ab. Sobald die Umquartierung der Mieter in einem Gebietsabschnitt abgeschlossen wurde, planen wir den Abbruch der Gebäude.

Kann ich im Neubau wieder einziehen?

Es besteht für alle Mietparteien ein grundsätzliches Rückkehrrecht, sofern eine Berechtigung vorliegt (angemessene Wohnungsgröße). Dieses würde im Einzelfall vereinbart werden.

Downloads

Informationsschreiben 1 - Baumaßnahme Möllner Landstraße

Allgemein
Datei

Kontakt

WSH - Wohnservice Hamburg

Email: sunland@wsh.hamburg

Telefon: 040 42666 9827

www.wsh.hamburg

Frau Unland
Mieterbetreuerin der WSH

Email: dlindner@wsh.hamburg

Telefon: 040 42666 9825

www.wsh.hamburg

Frau Lindner
Mieterbetreuerin der WSH

SAGA

Email: kontakt@meinesaga.hamburg  

Telefon: 040 42666 666

Herr Behlau
Kundenbetreuer der SAGA Geschäftsstelle Billstedt
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