Angebot zur Sperrmüllentsorgung bis 31.03.
Bis zum 31.03. konnten Sie durch den Wasserschaden beschädigte Gegenstände auf extra eingerichteten Flächen entsorgen.
Bitte beachten Sie, dass vor der Entsorgung unbedingt Ihre Hausratversicherung über die entstandenen Schäden zu informieren und eine entsprechende Freigabe einzuholen ist.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
„Weitere Informationen: Sperrmüllentsorgung“