Nordlandweg-Lapplandring
Termine
Downloads
Vorhaben- und Erschließungsplan
Nachfolgend sehen Sie den Vorhaben- und Erschließungsplan“, der zusammen mit anderen Planunterlagen im November 2024 in die öffentliche Auslegung geht.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Freiflächenplan
Zwischen den zeilenartigen Gebäudestrukturen entstehen großzügige private und gemeinschaftliche Außenbereiche. Breite Wege, die sogenannten Twieten erschließen die Neubauten und sind Treffpunkt und Bewegungsfläche zugleich. Die Gärten liegen jeweils auf der anderen Hausseite und spannen einen grünen Raum zwischen den Gebäuden auf. Im Zentrum des Quartiers entsteht eine weiträumige Grüne Mitte mit unterschiedlichen Spielangeboten und Treffpunkt für die Bewohnerschaft.
Die Wohnlandschaft des Quartiers besteht aus privaten Gärten sowie großzügigen Gemeinschaftswiesen, artenreichen Wiesen und breiten Wohnwegen. Verbindendes Element sind die Twieten, autofreie Wege, welche zu den Eingängen und dezentralen Quartierstreffpunkten führen. Infrastrukturen wie oberirdische Fahrradstellplätze und Müllaufstellflächen, sind dezentral im neuen Quartier verteilt.
Aktuelles
Quartiersgarage im Bau
Um bereits während der Abriss- und Neubauphase ausreichend Stellplätze im Ersatz anbieten zu können, entsteht derzeit im Finnmarkring eine Quartiersgarage.
Zeitplan
Baustart Quartiersgarage
Öffentliche Auslegung des B-Plan Entwurfs
Planrecht (Einreichung Bauantrag)
Konkretes Baurecht
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht der Stand der Planungen aktuell aus?
Wie sieht der Stand der Planungen aktuell aus?
Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Endspurt. Das bedeutet, für die auf dem Grundstück geplanten Neubauten gibt es noch kein neues Planrecht, ohne das aber nicht gebaut werden kann.
Im Zuge des Bebauungsplans haben unsere hauseigenen Planer zusammen mit den Architekten von KUNST+HERBERT nicht nur das städtebauliche Konzept entwickelt, sondern parallel dazu auch schon konkrete Gebäudegrundrisse. Trotzdem werden die Entwürfe erst dann finalisiert, wenn das Baurecht geschaffen ist, sprich der Bebauungsplan verabschiedet ist. Dieser geht nunmehr kurzfristig in die öffentliche Auslegung, dem finalen Schritt im Bebauungsplanverfahren vor dessen Feststellung.
Ein konkretes Datum, wann es dann endlich mit dem Abriss, dem Neubau und den Umquartierungsverfahren losgeht, lässt sich heute leider noch nicht abschätzen. Der finale Bebauungsplan kann hoffentlich zeitnah amtlich festgestellt werden und in Kraft treten. Das bedeutet, dass konkrete Bauanträge für den geplanten Neubau von uns vermutlich nicht vor dem Frühjahr 2025 gestellt werden können.
Wie muss man sich die Abriss- und Neubauphasen vorstellen?
Wie muss man sich die Abriss- und Neubauphasen vorstellen?
Wie schon in unseren Briefen und auf unseren Mieterversammlungen dargestellt, planen wir das Projekt so, dass wir möglichst allen Mietern, die gern am Standort Meiendorf bzw. im Quartier Lapplandring/Nordlandweg verbleiben möchten, eine neue Wohnung im Neubau anbieten können. Daher soll das Projekt in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. So sind auch Umzüge innerhalb des Umbauquartiers möglich. Sollte sich innerhalb des Quartiers im Zeitablauf nichts Passendes ergeben, findet sich bestimmt eine geeignete Wohnung im näheren Umfeld oder aber in Ihrem Wunschquartier an anderer Stelle in Hamburg.
Sobald das Baurecht geschaffen ist, werden zusammen mit unserer Tochterfirma WSH das Gespräch mit jedem einzelnen Mieter aufnehmen. In diesen Gesprächen werden die Wünsche der Mieter hinsichtlich der neuen Wohnung abgeklärt. Auch wird besprochen, ob ein Verbleib im Quartier während der Bauphase gewünscht ist oder wir für den Mieter aktiv nach einer anderen Wohnung in unserem großen SAGA-Wohnbestand suchen sollen. Und natürlich unterstützen wir anschließend beim Umzug, denn die Umzugskosten werden übernommen. Kein Mieter wird hier allein gelassen!
Ist schon klar, welche Gebäude zuerst abgerissen werden?
Ist schon klar, welche Gebäude zuerst abgerissen werden?
Hierfür gibt es eine erste Entwurfsplanung, die aber noch nicht final ist. Nach derzeitigem Stand werden zunächst die Stellplätze und Garagen an der Ecke Lapplandring/Nordlandweg, also im Westen des Umbauquartiers abgerissen. An dieser Stelle entsteht auf dem ersten Bauabschnitt ein erstes Mehrfamilienhaus mit fünf Geschossen. Im zweiten Bauabschnitt folgt dann der Abriss der Gebäude mit den Adressen Nordlandweg 66-82 und Lapplandring 1-11. Aufgrund der in diesem Bereich entstehenden großen Tiefgarage ist dieser Bauabschnitt gezwungenermaßen deutlich größer. Hier stehen anschließend sieben Mehrfamilienhäuser sowie vier gestapelte Reihenhauszeilen. Im dritten Bauabschnitt werden dann die verbleibenden Gebäude mit den Adressen Nordlandweg 84-88 und Lapplandring 19-33 abgerissen, auf denen dann die verbleibenden drei Mehrfamilienhäuser sowie eine Reihenhauszeile entstehen.
Die voraussichtlichen Bauabschnitte können Sie auch der nachfolgenden Planzeichnung entnehmen.
Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?
Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?
Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Endspurt. Der finale Bebauungsplan kann hoffentlich zeitnah amtlich festgestellt werden und in Kraft treten. Das bedeutet, dass konkrete Bauanträge für den geplanten Neubau von uns vermutlich nicht vor dem Frühjahr 2025 gestellt werden können.
Wann beginnt der Abbruch?
Wann beginnt der Abbruch?
Nach derzeitiger Planung könnte der Abbruch im ersten Bauabschnitt voraussichtlich Ende 2025 beginnen. Dies hängt natürlich noch vom Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, der Beauftragung der Firmen etc. ab.
Kann ich im Neubau wieder einziehen?
Kann ich im Neubau wieder einziehen?
Es besteht für alle ein Rückkehrrecht.
Alles zur Umquartierung
Wie läuft die Umquartierung konkret ab?
Wie läuft die Umquartierung konkret ab?
Wir werden Sie intensiv bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützen und sicherstellen, dass wir ein passendes Zuhause für Sie finden. Dabei hilft uns unser Tochterunternehmen WSH (Wohnservice Hamburg Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Dienste mbH). Die Mitarbeiter der WSH beraten Sie individuell und stehen Ihnen auch beim Umzugsmanagement zur Seite.
Haushalte aus unseren Abrissgebieten haben bei freien Wohnungen im Gesamtbestand der SAGA die erste Wahl – egal, ob es sich um eine dauerhafte neue Wohnung handelt oder eine Zwischenunterbringung während des Wartens auf die Neubauwohnungen im angestammten Quartier.
Sie haben bereits heute den Wunsch, Wohnungsangebote in anderen Beständen zu erhalten? Oder Sie haben Fragen zur aktuellen Situation? Dann melden Sie sich gern bei uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Welche Unterstützung erhalte ich für meinen Umzug?
Welche Unterstützung erhalte ich für meinen Umzug?
Selbstverständlich werden wir Sie auch bei dem Umzug unterstützen. Entweder erhalten Sie eine Pauschale oder wir übernehmen die Umzugskosten eines Möbelspediteurs, mit dem wir schon viele Jahre erfolgreich zusammenarbeiten. Auch wenn Sie sich entschließen sollten, in eine Wohnung eines anderen Wohnungsunternehmens zu ziehen, gelten diese Regelungen.
Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?
Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?
Es brauchen keinerlei Schönheitsreparaturen oder ähnliches durchgeführt werden. Die Wohnung sollte lediglich komplett geräumt und besenrein übergeben werden.
Wenn Sie Probleme mit einzelnen Möbelstücken haben, die Sie nicht mitnehmen möchten, sprechen Sie uns an.
Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?
Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?
Die SAGA ist in fast allen Stadtteilen vertreten. Deswegen ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil grundsätzlich kein Problem. Viele Menschen haben im Rahmen einer Umquartierung ihre Wunschwohnung in der Nähe von Familie und Freunden gefunden.
Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?
Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?
Bei der Wohnungssuche für Sie werden alle Parameter berücksichtigt, die Jobcenter und Grundsicherung vorgeben, so dass die Zahlung der Mieten gewährleistet bleibt.
Wie ist die Umsetzung für Abriss und Neubau geplant?
Wie ist die Umsetzung für Abriss und Neubau geplant?
Laut Planung erfolgt das Vorhaben in drei Bauabschnitten. Genauere Infos zu den Bauabschnitten sind der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen.
Die neuen Gebäude
Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?
Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?
Ja, für alle Wohnungen ist ein privater Freisitz geplant. Für die oberen Wohnungen in Form von Balkonen oder Loggien. Die Erdgeschosswohnungen erhalten Terrassen und Gärten.
Was wird energetisch gemacht?
Was wird energetisch gemacht?
Die neuen Gebäude werden als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet, an die Fernwärmeversorgung angeschlossen und erhalten Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Zudem entsprechen die Neubauten den aktuellen energetischen Standards. Dies sorgt auch dafür, dass Ihre Nebenkosten in Zukunft geringer sind.
Sind die neuen Wohnungen barrierefrei?
Sind die neuen Wohnungen barrierefrei?
Der überwiegende Teil der Wohnungen im Neubau ist barrierefrei erreichbar. Alle Mehrfamilienhäuser erhalten Aufzüge. Darüber hinaus wird es 3 rollstuhlgerechte Wohnungen im 1. Bauabschnitt geben.
Haben Sie weitere Fragen?
Ihre Fragen zum Bauvorhaben Nordlandweg / Lapplandring
Hier haben Sie die Möglichkeit allgemeine Fragen zum Bauvorhaben zu stellen.