Rotenhäuser Straße
Projektablauf
Abschluss Mietergespräche der WSH
Abschluss Entmietung
Geplanter Abbruchbeginn
Geplantes Abbruchende
Geplanter Baubeginn Neubau
Alles zur Umquartierung
Wie ist die Umsetzung für den Abriss/Neubau geplant?
Wie ist die Umsetzung für den Abriss/Neubau geplant?
Laut Planung erfolgt das Vorhaben in einem Bauabschnitt. Alle Mieter ziehen parallel in ihre neuen Wohnungen. Aktuell gehen wir von einem Baubeginn voraussichtlich im Juli 2026 aus. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst alle Bewohner umquartiert werden und die Abbrucharbeiten der Bestandswohnhäuser erfolgreich beendet wurden.
Wann ziehen die Mieterinnen und Mieter in die Ausweichwohnungen?
Wann ziehen die Mieterinnen und Mieter in die Ausweichwohnungen?
Im Zeitraum bis Ende des Jahres 2025 werden alle Mieterinnen und Mieter von unserer Tochterfirma WSH kontaktiert. Der Umzug erfolgt, sobald eine passende Wohnung gefunden wurde.
Wie läuft der Umzug ab?
Wie läuft der Umzug ab?
Selbstverständlich werden wir Sie auch bei dem Umzug unterstützen. Entweder erhalten Sie eine Pauschale oder wir übernehmen die Umzugskosten eines Möbelspediteurs, mit dem wir schon viele Jahre erfolgreich zusammenarbeiten. Auch wenn Sie sich entschließen sollten, in eine Wohnung eines anderen Wohnungsunternehmens zu ziehen, gelten diese Regelungen.
Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?
Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?
Es brauchen keinerlei Schönheitsreparaturen oder ähnliches durchgeführt werden. Die Wohnung sollte lediglich komplett geräumt und besenrein übergeben werden. Wenn Sie Probleme mit einzelnen Möbelstücken haben, die Sie nicht mitnehmen möchten, sprechen Sie uns an.
Wie läuft die Umquartierung konkret ab?
Wie läuft die Umquartierung konkret ab?
Die WSH kommt auf Sie zu und vereinbart einen gemeinsamen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, so dass alle Umzugswünsche und Fragen dazu im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Egal ob Sie auf Dauer oder nur übergangsweise eine andere Wohnung beziehen möchten, wir sind für Sie da!
Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?
Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?
Die SAGA ist in fast allen Stadtteilen vertreten. Deswegen ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil grundsätzlich kein Problem.
Ist ein Umzug in eine größere / kleinere Wohnung möglich?
Ist ein Umzug in eine größere / kleinere Wohnung möglich?
Ja. Das Ziel ist es, eine für Ihre Familiengröße angemessene Wohnung zu finden.
Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?
Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?
Bei der Wohnungssuche für Sie werden alle Parameter berücksichtigt, die Jobcenter und Grundsicherung vorgeben, so dass die Zahlung der Mieten gewährleistet bleibt.
Viele Nachbarn sind bereits umgezogen und ich habe noch kein Angebot - warum?
Viele Nachbarn sind bereits umgezogen und ich habe noch kein Angebot - warum?
Wir haben bereits damit begonnen diejenigen Mietparteien umzuquartieren, die innerhalb unseres Geschäftsstellengebiets (Wilhelmsburg, Veddel, Finkenwerder) umziehen möchten. Sollten Sie in einen anderen Stadtteil ziehen wollen, wird sich die WSH in den kommenden Monaten um Ihre Umquartierung kümmern – dieser Prozess braucht Zeit und wir bitten um Geduld.
Die neuen Gebäude
Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?
Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?
Alle Wohnungen erhalten einen Balkon/Loggia/Terrasse.
Was wird energetisch gemacht?
Was wird energetisch gemacht?
Die Gebäude erhalten eine Fernwärmversorgung angeschlossen und zudem Photovoltaikanlagen auf dem Dach.
Was passiert mit den Stellplätzen und Garagen?
Was passiert mit den Stellplätzen und Garagen?
Nach aktuellem Stand bleiben alle Stellplätze voraussichtlich erhalten.
Allgemeine Fragen
Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?
Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?
Der Bauvorbescheid für die Gebäude liegt vor – Hiermit sind die behördlichen Grundlagen für die weitere Planung und die späteren Abriss- und Bauanträge abgesteckt. Der Bauantrag für den Neubau ist beantragt. Der Abrissantrag wird im Herbst/Winter gestellt.
Wann gibt es mehr Informationen zum Neubau?
Wann gibt es mehr Informationen zum Neubau?
Sobald erste Entwurfsvorschläge vorliegen, wollen wir Ihnen diese gern hier auf der Website zeigen.
Wann beginnt der Abbruch?
Wann beginnt der Abbruch?
Nach derzeitiger Planung könnte der Abbruch der ersten Gebäudeteile ab Juli 2026 beginnen. Dies hängt noch vom Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, der Beauftragung der Firmen, sowie vom Fortschritt der Entmietung ab.
Kann ich im Neubau wieder einziehen?
Kann ich im Neubau wieder einziehen?
Es besteht für alle Mietparteien ein grundsätzliches Rückkehrrecht, sofern eine Berechtigung (Wohnberechtigungsschein) vorliegt.