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Informationen Sonnenland

Sonnenland 37 - 41

Informationen zur Baumaßnahme Sonnenland 37, 39 und 41

In Billstedt entstehen durch den Abbruch von 81 Bestandwohnungen im
Sonnenland 37a-c, 39a-c und 41a-c drei zeitgemäße Neubauten mit rund 90 öffentlich geförderten Wohneinheiten.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über unseren aktuellen Stand der Planungen sowie im späteren Verlauf über den Fortschritt der Arbeiten informieren.

Aktuelles

Gespeichert von Moderation am
23
06
2025

Informationsveranstaltung für Sie!

Durch den geplanten Abbruch der Gebäude Sonnenland 37 - 41 wird die Aufgabe Ihrer Wohnung und ein Umzug in eine neue Wohnung  für Sie leider unumgänglich.

Gespeichert von Moderation am
23
06
2025

Die WSH kommt auf Sie zu!

Ab Juli 2025 kommt unsere Tochterfirma WSH auf Sie zu und vereinbart einen gemeinsamen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, so dass alle Umzugswünsche und Fragen dazu im persönlichen Gespräch geklärt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Alles zur Umquartierung

Wie ist die Umsetzung für den Abriss/Neubau geplant?

Aktuell gehen wir von einem Baubeginn in Frühjahr 2029 aus. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst alle Bewohner umquartiert wurden. Nach etwa zwei Jahren Bauzeit sollen die Neubauten fertiggestellt sein und durch die Mieter bezogen werden.

Wann ziehen die Mieter in die Ausweichwohnungen?

Ab Juli 2025 werden alle Mieter der Häuser Sonnenland 37a-c, 39a-c und 41a-c von unserer Tochterfirma WSH kontaktiert. Der Umzug erfolgt, sobald eine passende Wohnung gefunden wurde.

Wie läuft der Umzug ab?

Selbstverständlich werden wir Sie auch bei dem Umzug unterstützen. Entweder erhalten Sie eine Pauschale oder wir übernehmen die Umzugskosten eines Möbelspediteurs, mit dem wir schon viele Jahre erfolgreich zusammenarbeiten. Auch wenn Sie sich entschließen sollten, in eine Wohnung eines anderen Wohnungsunternehmens zu ziehen, gelten diese Regelungen.

Wie muss die alte Wohnung hinterlassen werden?

Es brauchen keinerlei Schönheitsreparaturen oder ähnliches durchgeführt werden. Die Wohnung sollte lediglich komplett geräumt und besenrein übergeben werden. Wenn Sie Probleme mit einzelnen Möbelstücken haben, die Sie nicht mitnehmen möchten, sprechen Sie uns an.

Wie läuft die Umquartierung konkret ab?

Die WSH kommt auf Sie zu und vereinbart einen gemeinsamen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort, so dass alle Umzugswünsche und Fragen dazu im persönlichen Gespräch geklärt werden können. Egal ob Sie auf Dauer oder nur übergangsweise eine andere Wohnung beziehen möchten, wir sind für Sie da und das nicht mit Sammelbesichtigungen mit anderen Interessenten, sondern exklusiv für Sie!

Ist auch ein Umzug in einen anderen Stadtteil möglich?

Die SAGA ist in fast allen Stadtteilen vertreten. Deswegen ist ein Umzug in einen anderen Stadtteil grundsätzlich möglich.

Ist ein Umzug in eine größere / kleinere Wohnung möglich?

Ja. Das Ziel ist es, eine für Ihre Familiengröße angemessene Wohnung zu finden.

Zahlt das Jobcenter bzw. die Grundsicherung die Miete für die neue Wohnung?

Bei der Wohnungssuche für Sie werden alle Parameter berücksichtigt, die Jobcenter und Grundsicherung vorgeben, so dass die Zahlung der Mieten gewährleistet bleibt.

Die neuen Gebäude

Erhalten die neuen Wohnungen Balkone?

Alle Wohnungen erhalten einen Balkon/Terrasse.

Was wird energetisch gemacht?

Im Neubau wird nach aktueller Planung eine effiziente Wärmepumpe als Heizsystem eingesetzt. Damit erfüllt der Neubau hohe energetische Standards und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Die Neubauten werden nach aktuellen energetischen Standards erstellt.

Was passiert mit den Stellplätzen und Garagen?

Nach aktuellem Stand werden die bisher 12 Stellplätze auf 14 Stellplätze erweitert. Unter Umständen ist es erforderlich, die Stellplätze für die Dauer der Bauzeit als Baustelleneinrichtung zu nutzen.

Was passiert mit den Bäumen auf dem Grundstück?

Nach aktuellem Planungsstand bleibt der Baumbestand größtenteils erhalten.

Allgemeine Fragen

Wie ist der Stand der behördlichen Genehmigungen?

Die Bauvorbescheide liegen für die drei Gebäude vor – hiermit sind die behördlichen Grundlagen für die weitere Planung und die späteren Abriss- und Bauanträge abgesteckt. 

Wann gibt es mehr Informationen zum Neubau?

Um Sie stets über alle Fortschritte und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, nutzen wir die Internetplattform „Dialogquartier“.

Wir laden Sie herzlich ein, regelmäßig einen Blick auf die Plattform zu werfen, um sich über die zeitlichen Abläufe und weitere wichtige Informationen zu informieren. Ihr Feedback und Ihre Fragen sind uns dabei jederzeit willkommen.

Wann beginnt der Abbruch?

Nach derzeitiger Planung könnte der Abbruch der ersten Gebäudeteile im Sommer/Herbst 2028 beginnen. Dies hängt natürlich noch vom Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, der Beauftragung der Firmen etc. ab.

Kann ich im Neubau wieder einziehen?

Nach derzeitigem Stand besteht für alle Mieter ein grundsätzliches Rückkehrrecht, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen erfüllt sind.

Meilensteinplanung

Frühjahr 2025

Bauvorbescheide liegen vor

voraussichtlich Ende 2025

Einreichung Bauantrag

voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2028

Beginn des Abbruchs der Gebäude

voraussichtlich Frühjahr 2029

Baubeginn

voraussichtlich 2 Jahre nach Baubeginn

Baufertigstellung

Kontakt

Email: kontakt@meinesaga.hamburg  

Telefon: 040 42666 666

Frau Lukas
Kundenbetreuerin der SAGA Geschäftsstelle Billstedt

Email: dlindner@wsh.hamburg

Telefon: 040 42666 9825 

Frau Lindner
Mieterbetreuerin der WSH
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