20250429_funktionsplan_lappenbergsallee_spengelweg_faberstrasse.pdf
Hier können Sie den Funktionsplan für Ihr Quartier downloaden.
Der Plan ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht werden.
FAQ zur Mieterbeteiligung
Was passiert mit meinen Anregungen und Beiträgen?
Was passiert mit meinen Anregungen und Beiträgen?
Ihre Rückmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und - soweit möglich - in die weitere Planung und Umgestaltung des Wohnumfelds integriert.
Wer entscheidet am Ende über die konkrete Umsetzung?
Wer entscheidet am Ende über die konkrete Umsetzung?
Die finale Entscheidung liegt bei der SAGA in Abstimmung mit den beauftragten Fachplanern. Die Mieterbeteiligung dient als wichtige Entscheidungsgrundlage.
Gibt es eine Garantie, dass alle Vorschläge umgesetzt werden?
Gibt es eine Garantie, dass alle Vorschläge umgesetzt werden?
Leider nein. Wir bemühen uns, möglichst viele Anregungen zu berücksichtigen, müssen aber technische, ökologische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen beachten.
Werden alle Planungen aus dem Funktionsplan genau umgesetzt?
Werden alle Planungen aus dem Funktionsplan genau umgesetzt?
Der Funktionsplan stellt die vorgesehenen Maßnahmen und Gestaltungsideen für Ihr Wohnumfeld übersichtlich dar. Er dient dazu, Ihnen einen Eindruck vom geplanten Konzept zu vermitteln und eine Grundlage für Ihre Rückmeldungen und Anregungen zu schaffen. Der Funktionsplan ist nicht endgültig. Änderungen und Anpassungen auf Basis Ihrer Beteiligung sowie technischer und organisatorischer Anforderungen sind möglich und erwartbar.
Wie geht es nach der Mieterbeteiligung weiter?
Wie geht es nach der Mieterbeteiligung weiter?
Nach Auswertung aller Rückmeldungen werden das Konzept und der Funktionsplan angepasst. Der angepasste Funktionsplan wird Ihnen hier auf der Website zur Verfügung gestellt. Über die nächsten Schritte (z. B. Baubeginn, Einladung zur Gründung der Gartengruppe) werden Sie rechtzeitig informiert.
FAQ zur Gartengruppe
Muss ich mich an Kosten beteiligen, wenn ich Vorschläge mache oder in der Gartengruppe aktiv werde?
Muss ich mich an Kosten beteiligen, wenn ich Vorschläge mache oder in der Gartengruppe aktiv werde?
Die Kosten für die Anlage der Flächen und die Erstausstattung übernimmt die SAGA. Für die Unterhaltung der Flächen übernimmt die SAGA keine laufenden Kosten. Die Gartengruppe organisiert die Pflege eigenständig. Es handelt sich um eine freiwillige, gemeinschaftliche Aktivität.
Was passiert, wenn sich nicht genügend Interessierte für die Gartengruppe finden?
Was passiert, wenn sich nicht genügend Interessierte für die Gartengruppe finden?
Wenn sich nicht genügend Mieterinnen und Mieter für eine aktive Mitarbeit in der Gartengruppe interessieren, wird von der Gestaltung einer Gartenfläche abgesehen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Gartengruppe?
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Gartengruppe?
Die Bereitstellung der Flächen und Erstausstattung für die Gartengruppe erfolgt ohne Befristung. Die SAGA behält sich als Eigentümerin vor, die Flächen jederzeit ohne Angabe von Gründen rückzubauen und Ausstattungselemente einzuziehen.
Wird die Gartengruppe mit Wasser versorgt?
Wird die Gartengruppe mit Wasser versorgt?
Die Gartengruppe wird mit einem Regenwasserspeicher ausgestattet. Das gesammelte Regenwasser kann zur Bewässerung der Hochbeete genutzt werden. Ein Anschluss der Gartenfläche das Wasserleitungsnetz erfolgt nicht.
FAQ zu Baumaßnahmen
Wann beginnen die Baumaßnahmen?
Wann beginnen die Baumaßnahmen?
Ein Termin für einen möglichen Baubeginn steht noch nicht fest. Sobald wir Ihre Rückmeldungen und Anregungen ausgewertet haben, wird die Planung überarbeitet und die jeweiligen Fachplaner einbezogen. Sobald ein Termin für den Baubeginn feststeht, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Wird es während der Baumaßnahmen zu Einschränkungen der Nutzung der Außenanlagen kommen?
Wird es während der Baumaßnahmen zu Einschränkungen der Nutzung der Außenanlagen kommen?
Ja, während der Arbeiten kann es zeitweise zu Sperrungen einzelner Bereiche oder Wege kommen. Wir bemühren uns, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und informieren Sie rechtzeitig über alle Einschränkungen.
Muss ich während der Bauzeit mit Lärm oder anderen Belästigungen rechnen?
Muss ich während der Bauzeit mit Lärm oder anderen Belästigungen rechnen?
Während der Bauphase kann es zu unvermeidbaren Belästigungen durch Baulärm oder Baustellenverkehr kommen. Die ausführenden Firmen sind jedoch verpflichtet, die Störungen auf das notwendige Maß zu beschränken und die Arbeiten möglichst rücksichtsvoll durchzuführen.